Am 3. Juli fand an der Universität Innsbruck die erste Tagung zu den Plänen der EU-Kommission für die EU-Inc., eine neue europäische Rechtsform, statt.
Unter dem Titel „EU Inc.: Grundfragen & erste Analyse“ diskutierten Expertinnen und Experten des österreichischen Gesellschaftsrechts die Entwürfe der Kommission und des Parlaments für eine neue Rechtsform, die insbesondere auf Start-Ups und die Bedürfnisse der Venture-Capital Finanzierung zugeschnitten sein soll.
Durch vereinfachte und rein digitale Verfahren, verbesserten behördlichen Austausch, erleichterte Anteilsübertragungen und eine neue Finanzverfassung soll die Gründung und Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert werden und europäischen Start-Ups ein neuer Rechtsrahmen gegeben werden.
Klar ist, dass die Entwürfe noch viele Fragen offenlassen, von der Kompetenzgrundlage über die Details der Anteilsübertragung oder die gerichtliche Durchsetzung.
✅ Das Projekt verdient aber jedenfalls Unterstützung, denn es ist ein wichtiger Modernisierungsimpuls für das österreichische Gesellschaftsrecht insgesamt!
✅ Die EU-Inc. könnte aber über die bloße Finanzierung von Start-Ups hinaus Chancen für Österreich eröffnen: Eine stärker vereinheitliche Rechtsform kann den Wettbewerb der Mitgliedstaaten von der günstigsten/flexibelsten Rechtsform zum besten Rechtsschutz am besten Verfahrensstandort verschieben.
✅ Wollen wir die Chancen aus einer EU Inc. nützen, müssen Rechtsordnung und Praxis darauf vorbereitet sein. Dafür bedarf es neben Mut zu Reformen auch Diskussionen in Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Der Startschuss dafür wurde mit dieser Tagung gelegt!
Für FRRA waren Paul Schörghofer als Vortragender und Florian Hule als Leiter eines Panels dabei.

